Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat entschieden, dass auch Rechtsextreme für den juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden müssen. Der Mitteilung zufolge kann ein Referendariat nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet ist - etwa bei vorsätzlich begangenen Straftaten. Rechtsextreme Anschauungen und Aktivitäten ermöglichten nur, den Bewerber von bestimmten Verfahren auszuschließen, die zum Beispiel mit dem Ausländerrecht zu tun haben. Damit gab das Gericht dem Eilantrag eines Jura-Studenten statt. Dieser hatte die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis beantragt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht lehnte das noch ab. (((AZ: VG 1 L 199/24)))